Rehabilitationsklinik Lautergrund
der Deutschen Rentenversicherung
Berlin-Brandenburg
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96231 Bad Staffelstein - Schwabthal

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Ihr Weg zur Rehabilitation

Die Initiative zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geht in den meisten Fällen von Ihrem behandelnden Arzt aus, kann aber auch von Ihnen selbst kommen. Auch die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger kann anregen, dass eine Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden soll. Den notwendigen Antrag müssen Sie aber selbst stellen.

Die benötigten Formulare gibt es bei Ihrem Rentenversicherungsträger, dessen Auskunfts- und Beratungsstellen, bei den gemeinsamen Servicestellen, Versicherungsämtern oder bei den Kommunen.

Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befundbericht. Der Arzt, der Sie gegenwärtig behandelt, füllt diese Formulare aus. Die Rentenversicherung geht davon aus, dass dem Arzt aktuelle Befunde zu Verfügung stehen, die er in seinem Bericht niederlegen kann. Eine spezielle Untersuchung ist dafür nicht erforderlich. Auch die Praxisgebühr von 10 Euro muss dafür in keinem Fall gezahlt werden, denn für den Befundbericht wird dem Arzt von der Rentenversicherung eine Gebühr erstattet.

Liegt ihrem Antrag ein Befundbericht nicht bei, muss ein ärztlicher Gutachter folgende Fragen beantworten:

So bald Ihr Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingegangen ist, wird geprüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-3 Wochen, wenn zusätzliche Gutachten erforderlich sind etwas länger.

Mit der Bewilligung ihres Reha-Antrages wird auch die Behandlungsstätte (Rehabilitationsklinik) festgelegt. Soweit es möglich ist, werden Ihre Wünsche dabei berücksichtigt.

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